§ 82c – Anrechnung von Nebeneinkommen und sonstigen Zahlungen des Arbeitgebers
(1) Ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer während einer Zeit erwerbstätig, für die ihr oder ihm Qualifizierungsgeld zusteht, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge, der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro in dem Kalendermonat, in dem die Tätigkeit neben der Weiterbildung ausgeübt wird, auf das Qualifizierungsgeld anzurechnen. Handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit, eine Tätigkeit als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger, sind bei der Anrechnung pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abzusetzen, es sei denn, die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer weist höhere Betriebsausgaben nach. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Einkommen aus Erwerbstätigkeiten, die bereits im maßgeblichen Referenzzeitraum ausgeübt wurden. (2) Leistungen, die eine Bezieherin oder ein Bezieher von Qualifizierungsgeld vom Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einer Maßnahme im Rahmen von § 82a erhält oder normal auf Grund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Ausübung einer Beschäftigung für die Zeit der Teilnahme an einer Maßnahme im Rahmen von § 82a erhält, normal arabic werden nicht auf das Qualifizierungsgeld angerechnet, soweit sie zusammen mit dem Qualifizierungsgeld das Soll-Entgelt nicht übersteigen.
Kurz erklärt
- Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit während des Bezugs von Qualifizierungsgeld wird nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten und einem Freibetrag von 165 Euro angerechnet.
- Bei selbständiger Tätigkeit können pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abgezogen werden, es sei denn, es werden höhere Ausgaben nachgewiesen.
- Einkommen aus Tätigkeiten, die bereits im Referenzzeitraum ausgeübt wurden, werden nicht angerechnet.
- Leistungen vom Arbeitgeber während der Teilnahme an bestimmten Maßnahmen werden nicht auf das Qualifizierungsgeld angerechnet, solange sie zusammen mit dem Qualifizierungsgeld das Soll-Entgelt nicht überschreiten.
- Die Regelungen gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch für mithelfende Familienangehörige.